SÄBU Holzbau GmbH
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Straff geführter Mittelstand als Generalunternehmer

Der Beitrag »Straff geführter Mittelstand als Generalunternehmer« wurde auf dem Blog der Vergabeplattform www.vergabe24.de am 22. Dezember 2015 als zweiter Teil einer Beitragsserie veröffentlicht.

Öffentliche Auftraggeber müssen ihre Vorhaben einzelgewerkweise, in Fach- und Teillosen ausschreiben und beauftragen, so will es der Gesetzgeber mit dem Ziel, mittelständischen Firmen bei öffentlichen Aufträgen Wettbewerbschancen zu sichern. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann davon abgesehen werden, wenn nämlich wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern.
Ein allgemeiner Verweis auf Koordinationsaufwand oder Haftungsaspekte reicht dabei den Gerichten in der Regel nicht. Die objektiven Gesichtspunkte für einen Verzicht auf losweise Ausschreibung zugunsten eines Generalunternehmens müssen stets im Einzelnen ermittelt und im Vergabevermerk begründet und dokumentiert werden.

Flexibler Kindergartenbau mit Generalunternehmer

Im Fall der Stadt München wurde von der Vergabestelle Termindruck als Begründung dafür akzeptiert, dass Kindergärten von Generalunternehmen realisiert wurden. Die Münchner Planungsgemeinschaft Zwischenräume Architekten + Stadtplaner GmbH hatte den Wettbewerb gewonnen und eine vollständig abgeschlossene Planung vorgelegt, was dem Auftraggeber sehr wichtig war, sagt Architekt und Stadtplaner Lurildo Meneses.

Fristgerecht realisieren ließen sich die zehn Kindergärten an verschiedenen Standorten, angepasst an die unterschiedlichen Grundstückszuschnitte, nur mit einer Systembauweise in Holz. Vier der Bauten wurden mit einem Generalunternehmen umgesetzt, bei sechs Bauten wurde jeweils ein Generalunternehmen mit der Gebäudehülle beauftragt.

Heute darf für keinen Kindergarten der Landeshauptstadt München mehr ein (Teil-) Generalunternehmer beauftragt werden, sagt Lurildo Meneses mit leisem Bedauern angesichts des dadurch steigenden Aufwands. Kaum eine Firma werde mit einem Gewerk über mehrere Projekte hinweg beauftragt – was andererseits natürlich, wie er lächelnd einräumt, bedeutet, dass der Gesetzeszweck erfüllt werde: die Direktbeauftragung von vielen mittelständischen Unternehmen.

Direkt- bzw. Unterbeauftragung

Er weist darauf hin, dass auch GU-Bieter in der Regel Aufträge ausschreiben, dabei immer wieder mit neuen Betrieben zusammenarbeiten. „Mittelständische Generalunternehmen können sich behaupten, wenn sie sehr gut strukturiert sind.“ Zwingen könnte man sie natürlich nicht, ihrerseits wechselnde Unternehmen in GU-Aufträge einzubinden, zumal wenn sie mit einzelnen Firmen gute Erfahrungen machen.

Bei der Allgäuer Familienunternehmung Säbu Holzbau GmbH ist der Anteil an (Teil-) GU-Leistungen in den vergangenen zehn Jahren deutlich angestiegen. Durch entsprechend qualifizierte Mitarbeiter in der technischen Abteilung und eine qualifizierte Ablaufplanung könne auch eine Firma mit vierzig Fachkräften eine verlässliche und störungsfreie Abwicklung schlüsselfertiger Objekte garantieren, sagt Geschäftsleiter Dipl. Bauingenieur Friedrich Nagel.

Wettbewerbsnachteile gegenüber den Großen der Branche befürchtet er nicht, wenn die GU-Vergabe nicht mehr auf Ausnahmen begrenzt wäre. Die Infrastrukturkosten von Mittelständlern seien deutlicher geringer, „kein Baukonzern wird ohne Not in den Wettbewerb mit einem Mittelständler gehen.“ Die seien in der Regel straffer geführt und flexibler. Einen besonderen Schutz bräuchten sie daher nicht. „Ihre Wettbewerbsfähigkeit spricht für sie.“

Was bringt der Wohnungsbedarf für die Flüchtlinge?

Die nächsten Monate wird der Druck hoch sein und noch steigen, für die Flüchtlinge vernünftige Wohnanlagen zu schaffen. „Hierfür wird es wohl kaum eine Alternative geben zu Systembauweisen, realisiert in Zusammenarbeit mit Generalunternehmern“, vermutet Lurildo Meneses. Ein hoher Vorfertigungsgrad im Werk könne dabei hohe Effizient und Qualität garantieren.

Den ersten Teil der Beitragsserie finden Sie unter Einzelgewerk-Vergabe und Mittelstand.

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